Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Worksonar

Stand: Juni 2026 · Höcker Unternehmensberatungs GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Höcker Unternehmensberatungs GmbH, Am Kirchenhölzl 14, 82166 Gräfelfing (nachfolgend „Anbieter") und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Worksonar.

(2) Worksonar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Worksonar als Software-as-a-Service zur Durchführung von Mitarbeiterbefragungen (insbesondere Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 ArbSchG, Benefit-Befragungen sowie betrieblichem Gesundheitsmanagement) in der jeweils vereinbarten Tarifstufe (siehe Preis- und Leistungsverzeichnis).

(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie der Produktbeschreibung auf /preise.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang zu erweitern, zu verändern oder Funktionen einzustellen, sofern dies die Hauptleistungspflichten nicht unzumutbar einschränkt und dem Kunden ein berechtigtes Interesse des Anbieters entgegensteht. Wesentliche Änderungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vorab per E-Mail angekündigt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter, durch tatsächliche Bereitstellung des Zugangs oder durch Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung zustande.

(3) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er zur rechtsverbindlichen Vertretung des in der Anmeldung genannten Unternehmens befugt ist.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von Worksonar ein.

(2) Der Kunde darf Worksonar ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, Sub-Lizenzierung, Vermietung oder sonstige kommerzielle Verwertung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

(3) Reverse Engineering, Dekompilierung sowie der Versuch, die Software zu modifizieren oder zu umgehen, sind untersagt, soweit nicht durch zwingendes Recht erlaubt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Erfassung und Übermittlung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter:innen auf einer wirksamen Rechtsgrundlage erfolgt (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO, § 26 BDSG; ggf. Betriebsvereinbarung mit Mitbestimmung des Betriebsrats).

(2) Der Kunde benennt mindestens einen administrativ verantwortlichen Ansprechpartner und hält die Zugangsdaten geheim. Verdacht auf Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eingestellte Inhalte, Fragebögen, Texte und Benutzerverwaltung daraufhin zu prüfen, dass keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte) verletzt werden.

(4) Der Kunde stellt eine geeignete technische Infrastruktur (Internetzugang, aktuelle Browser, ggf. SMTP-Konfiguration für Mailversand) bereit.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer monatlichen Grundgebühr (abhängig vom gewählten Tarif) zuzüglich eines variablen Anteils je registrierter Mitarbeiter:in.

(3) Die Abrechnung erfolgt — je nach gewähltem Abrechnungsmodell — monatlich oder jährlich im Voraus per Rechnung. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug.

(4) Maßgeblich für den variablen Mitarbeiter-Preisanteil ist die Anzahl der zum Stichtag des Abrechnungszeitraums (Monatsersten bzw. Jahres-Vertragsbeginn) im System aktiv erfassten Mitarbeiter:innen. Anpassungen während des Abrechnungszeitraums werden gemäß § 7 Abs. 3 behandelt.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.

(6) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Vorlauffrist von mindestens 60 Tagen anzupassen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt gültigen Preis steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu.

§ 7 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Tarif- und Modulwechsel, Kündigung

(1) Mindestvertragslaufzeit nach Tarifstufe

Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach der gewählten Tarifstufe:

TarifMindestlaufzeitVerlängerungKündigungsfrist
Starter6 Monatejeweils 1 Monat14 Tage zum jeweiligen Laufzeitende
Professional12 Monatejeweils 1 Monat1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende
Premium12 Monatejeweils 1 Monat1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende
White Label24 Monatejeweils 12 Monate3 Monate zum jeweiligen Laufzeitende

Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Abs. 5) sowie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (§ 6 Abs. 7) bleiben unberührt.

Trial: Auf Wunsch des Kunden bietet der Anbieter vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit eine kostenlose Testphase („Trial") von 14 Tagen an. Wird das Konto nicht innerhalb der Testphase aktiv beendet, geht es automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Tarif inklusive der dort geltenden Mindestlaufzeit über. Auf den Übergang wird mindestens 3 Tage vor Ablauf per E-Mail hingewiesen.

Abrechnungsmodus: Innerhalb der Mindestlaufzeit erfolgt die Abrechnung wahlweise monatlich oder durch Jahres-Vorauszahlung (mit Rabatt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde den Abrechnungsmodus jederzeit zum nächsten Verlängerungszeitraum ändern.

(2) Tarif- und Modulwechsel (Upgrade / Downgrade)

  • Upgrades (Wechsel in eine höhere Tarifstufe, Hinzubuchen von Modulen oder kostenpflichtigen Zusatzleistungen) sind jederzeit möglich und werden sofort wirksam. Die Differenz wird für den verbleibenden Abrechnungszeitraum taggenau anteilig berechnet und mit der nächsten regulären Rechnung erhoben. Mit dem Upgrade beginnt für die hinzugekommenen Leistungen keine neue Mindestlaufzeit; es gilt die ursprüngliche Vertragsperiode weiter. Wechselt der Kunde innerhalb der ersten 30 Tage der Premium-Stufe in den höheren Tarif, gilt für die Differenz ein anteiliger Wertersatz, jedoch keine zusätzliche Mindestbindung.
  • Downgrades (Wechsel in eine niedrigere Tarifstufe, Abbestellung von Modulen oder Zusatzleistungen) sind innerhalb der laufenden Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit werden Downgrades zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.
  • Wechsel des Abrechnungsmodus: Der Wechsel von monatlicher Abrechnung auf Jahres-Vorauszahlung (mit Rabatt) ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich; der Wechsel von Jahres- auf monatliche Abrechnung erst zum Ende der laufenden 12-Monats-Periode.
  • Bei Sonderaktionen (z. B. Rabatten für längere Laufzeiten oder Einführungsangeboten) gelten die jeweils in der Aktionsbeschreibung genannten Bedingungen vorrangig.

(3) Skalierung der Mitarbeiterzahl

  • Eine Erhöhung der erfassten Mitarbeiter:innen ist innerhalb der jeweiligen Tarif-Grenzen jederzeit möglich. Die durch die Erhöhung im laufenden Abrechnungszeitraum entstehende Differenz wird zeitanteilig berechnet und mit der nächsten Rechnung erhoben.
  • Eine Reduzierung der erfassten Mitarbeiter:innen wirkt sich auf die Vergütung erst ab dem nächsten Abrechnungszeitraum (Monatsersten bzw. Beginn der nächsten Jahres-Periode) aus. Eine anteilige Rückerstattung im laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.
  • Der Anbieter behält sich vor, bei dauerhaftem Überschreiten der Tarif-Grenzen (z. B. Starter-Limit 75 MA) den Kunden zum Wechsel in einen passenden Tarif aufzufordern oder einen automatischen Upgrade-Vorschlag zu unterbreiten. Eine einseitige Hochstufung erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.

(4) Form und Bestätigung der Kündigung

Kündigungen können in Textform per E-Mail an info@hoecker-unternehmensberatung.de sowie über die im Kunden-Konto bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden. Der Anbieter bestätigt jede Kündigung in Textform unter Angabe des Wirksamkeitsdatums.

(5) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 5) oder dem nachgewiesenen Missbrauch der Plattform vor. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einer Preiserhöhung gemäß § 6 Abs. 7 oder einer wesentlichen Verschlechterung der Leistung vor.

(6) Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem gängigen Format (Excel, PDF, CSV) für 30 Tage zum Export bereit. Während dieses Zeitraums ist ein lesender Zugriff auf das Konto möglich. Anschließend werden die personenbezogenen Daten innerhalb von weiteren 60 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen bestätigt der Anbieter die vollständige Löschung in Textform.

§ 8 Verfügbarkeit (Service Level)

(1) Der Anbieter strebt eine jährliche Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z. B. beim Hosting-Provider) werden nicht angerechnet.

(2) Geplante Wartungsfenster werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit mindestens 48 Stunden Vorlauf per E-Mail angekündigt.

(3) Der Anbieter behebt Störungen mit angemessener Sorgfalt. Ein konkreter Anspruch auf Wiederherstellung innerhalb einer bestimmten Zeit besteht außerhalb individuell vereinbarter SLAs nicht.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit von Worksonar entsprechend der Leistungsbeschreibung. Da Worksonar als Software-as-a-Service bereitgestellt wird, gelten die Vorschriften der Mietgewährleistung (§§ 535 ff. BGB) entsprechend.

(2) Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit von Worksonar berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlte Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag (Art. 28 DSGVO). Grundlage ist der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der untrennbarer Bestandteil dieses Vertrags ist.

(2) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind als Anhang zum AVV abrufbar.

(3) Hinweise zur Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich des Anbieters finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen während der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für vertragsbezogene Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsbeendigung hinaus für die Dauer von drei Jahren.

§ 13 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Internet- oder Stromausfälle). Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 14 Änderung der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Höcker Unternehmensberatungs GmbH · Am Kirchenhölzl 14 · 82166 Gräfelfing · HRB 178290 München · Geschäftsführer: Martin Höcker